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Themengebiete ZEV / LEG
Der ZEV
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die ihren selbst-produzierten Solarstrom gemeinsam verbrauchen.
Der ZEV besteht aus dem Investor der Solaranlage und mehrere Endverbraucher*Innen. Die Endverbraucher*Innen im ZEV können sowohl Stockwerkeigentümer*Innen als auch Mieter*Innen sein.
Die Vorteile für Endverbraucher*Innen sind:
- Einfacher Zugang zu Solarstrom
- Tiefere Stromkosten
So fuktioniert ein ZEV
Der ZEV teilt sich einen Anschluss an das öffentliche Energienetz und tritt als juristische Person gegenüber dem lokalen Energieversorger auf. Aus dem Anschluss wird entweder überschüssiger Solarstrom in das Netz eingespeist oder bei Bedarf zusätzlicher Strom eingekauft.
Die einzelnen Endverbraucher*Innen beziehen den Strom neu vom ZEV. Dieser misst den Strombezug mit eigenen Zählern. Die Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs der Endverbraucher*Innen ist Sache des ZEV und erfolgt mit privaten Zählern.
Die Voraussetzungen für die Gründung eines ZEV sind
- Einwilligung und Vertrag unterzeichnet von Endverbraucher*Innen
- Produktionsleistung der PV-Anlage ist grösser als 10% Netzanschlusskapazität
- Solarstrom muss vor Ort verbraucht werden
- Stromproduzent und Endverbraucher*Innen teilen sich einen Anschluss
Mit der optimalen Nutzung des Sonnenstroms im eigenen ZEV steigern Sie die Rentabilität Ihrer ZEV. Moderne Liegenschaften bieten dazu viele Möglichkeiten, die bei verfügbarem Sonnenstrom genutzt werden können.
- Laden von Elektroautos
- Erwärmen der Brauchwarmwasser-Speicher
- Aufwärmen des Wärmespeicher mit der Wärmepumpe
- Betreiben der Kühlung
- u. v. m.
Der LEG
Eine LEG ist ein Zusammenschluss von mehreren Liegenschaften, die lokal erzeugten erneuerbaren Strom, z. B. aus Photovoltaikanlagen, gemeinsam nutzen. So profitieren Produzierende und Konsumierende von günstigem, nachhaltigem Solarstrom direkt aus der Nachbarschaft. Ab dem 1. Januar 2026 kann eine LEG offiziell angemeldet werden. Ab diesem Datum erweitert sich der Kreis potenzieller Stromabnehmenden erheblich: Lokaler Strom kann nun innerhalb einer deutlich grösseren Gemeinschaft gehandelt werden. So kann beispielsweise Solarstrom, der in Parpan produziert wird, über eine LEG auch in Malix genutzt werden.
Wie funktioniert eine LEG?
Der erneuerbare Strom in einer LEG wird lokal produziert, zum Beispiel auf den Dächern der beteiligten Gebäude, und er wird innerhalb der Gemeinschaft geteilt: Produzierende speisen ein, Konsumierende beziehen. Reicht der Strom einmal nicht aus, wird der zusätzliche Strom wie bisher aus dem Netz ergänzt. Wird mehr Strom produziert, als die Gemeinschaft benötigt, fliesst der Überschuss ins Netz.
- Die Abrechnung funktioniert zweigeteilt:
- Reststrom und Netznutzung werden wie gewohnt durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) abgerechnet.
- LEG-Strom muss von der Gemeinschaft selbst abgerechnet werden.
- Auf den LEG-Strom wird ein reduzierter Netznutzungstarif (20 % / 40 %) angewendet.
Abgaben und weitere Tarifpositionen werden gemäss den gültigen Tarifen verrechnet.
Voraussetzungen
- Zustimmung aller Teilnehmenden erforderlich
- Alle Teilnehmenden müssen sich auf derselben Netzebene befinden
- Alle Teilnehmenden müssen in derselben Gemeinde liegen
- Installation der notwendigen technischen Infrastruktur (z. B. Smart Meter)
Verhältnis Produktions- zu Anschlussleistung
Die Anlagen aller Produzierenden müssen mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung der LEG decken.